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Notare sind unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Rechtsberater. Sie suchen nach 

vertraglichen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. 


Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die fachlich fundierte und zugleich 

praxisgerechte Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle:

Wir machen unsere Mandanten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, klären 

sie über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen auf und entwickeln Verträge, die 

Streit vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig sichern.


So verbinden wir unsere klassische notarielle Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.

Insbesondere in folgenden Gebieten:

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Immobilien

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Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte.

Das Notariat begleitet Sie auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch. 

 

Wir informieren Sie über gesetzliche Vorschriften, klären über Konsequenzen auf und sorgen für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung des Vertrages. 

 

Hierbei haben wir auch entsprechende steuerrechtliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen 

im Blick.

Eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sowie die Übernahme der erforderlichen Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten sind selbstverständlich Teil der notariellen Leistungen.

Typische Tätigkeitsbereiche u.a.:

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  • Kaufverträge über Immobilien

  • Kauf vom Bauträger

  • Aufteilung in Wohnungseigentum

  • Immobilienschenkungen

  • Weitergabe eines Betriebes mit Immobilien

  • Bestellung und Löschung von Grundschulden

  • Gründung von Immobiliengesellschaften

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Unternehmen

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Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte im Blick haben.

Dies beginnt bei der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung und Möglichkeiten der Finanzierung.

Wir beraten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.

Hierbei berücksichtigen wir auch die steuerrechtlichen sowie familien- und erbrechtlichen Folgewirkungen und arbeiten mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern eng zusammen.

Typische Tätigkeitsfelder u.a.:

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  • Unternehmensgründung

  • Gesellschaftsverträge

  • Umwandlung und Umstrukturierung

  • Unternehmenskaufverträge

  • Geschäftsanteilsübertragungen

  • Regelung von Unternehmensnachfolgen

  • Gründung von Familiengesellschaften

  • Gesellschafterversammlungen

  • Ein- und Austritt neuer Gesellschafter

  • Registeranmeldungen

  • Gründung von Vereinen

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Erbe und Schenkung

 

Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder

Organisationen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglich-keiten optimal genutzt werden.

Wir beraten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge, sei es durch letztwillige Verfügung von Todes wegen

oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.

 

Als Anwaltsnotar kennt Andreas Held die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus seiner täglichen Arbeit sowie die steuerlichen Fallstricke bei Übertragungen.                

 

Unser Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern.
         

Typische Tätigkeitsbereiche u.a.:

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  • Sicherung von Vermögenswerten innerhalb der Familie

  • Sicherung der Fortführung eines Unternehmens

  • Testamente                                     

  • Erbverträge

  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Schenkungen

  • Erbscheinsanträge​​

 

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Vollmacht und Betreuung

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Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. 

 

Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.
 

Der Notar berät über die Möglichkeiten der Vorsorge und erörtert, welche Vollmachten und Anordnungen individuell sinnvoll sind.

Typische Tätigkeitfelder u.a.:​​

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  • Generalvollmacht

  • Vorsorgevollmacht

  • Betreuungsverfügung

  • Patientenverfügung

 Notar

Fachanwalt für Steuerrecht

Andreas Held 

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