Fachanwalt für Steuerrecht Hauptstraße 53 25462 Rellingen
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Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder
Organisationen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglich-keiten optimal genutzt werden.
Wir beraten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge, sei es durch letztwillige Verfügung von Todes wegen oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.
Als Anwaltsnotar kennt Andreas Held die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus seiner täglichen Arbeit sowie die steuerlichen Fallstricke bei Übertragungen.
Unser Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern.
Sicherung von Vermögenswerten innerhalb der Familie
Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
Testamente
Erbverträge
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Vorweggenommene Erbfolge
Schenkungen
Erbscheinsanträge